HENNING ZIPPEL
Beratung, Coaching & Supervision
AGB
1 Ablauf eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses
Auftragsklärung:
Zum Beginn eines Supervisions- bzw. Coachingprozesses werden die relevanten Themenfelder und potenzielle Zielsetzungen für den geplanten Beratungsprozess erhoben und ggf. weiter konkretisiert. In die Erhebung der Themenfelder und Zielsetzungen werden die künftigen Supervisand*innen bzw. Coachees und andere involvierte Funktionsträger der Organisation oder Organisationseinheit, in der der Beratungsprozess stattfindet, einbezogen (z.B. Auftraggeber, Leitungspersonen, Budgetverantwortliche, für Personalentwicklung Verantwortliche). Hierüber wird eine gemeinsame Vereinbarung hergestellt. Sollten die im Verlauf des Prozesses zur Beratung anstehenden Themenfelder von den vereinbarten Themenfeldern abweichen, so entscheidet der*die Supervisor*in bzw. Coach in Abstimmung mit den Supervisand*innen bzw. Coachees, ob diese Modifikation im Rahmen der geschlossenen Vereinbarung bearbeitet werden kann, oder ob eine Neuabstimmung der Themenfelder mit den anderen Kontraktpartnern notwendig ist. Gleiches gilt für eine ggf. notwendige Modifikation der vereinbarten Zielsetzungen
Auswertungen:
In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Jahr und vor Abschluss des im Vertrag vereinbarten Beratungszeitraumes, findet eine Zwischen- bzw. Abschlussauswertung des Supervisions- bzw. Coachingprozesses statt, die der*die Supervisor*in bzw. Coach gestaltet und, wenn vereinbart, dokumentiert.
2. Haltung und Qualität
Mitgliedschaft in einem Fach- und Berufsverband Als Mitglied im Fach- und Berufsverband, der „Deutschen Gesellschaft für Supervision und Coaching e.V. (DGSv)“, ist Henning Zippel ein Teil eines Qualitätsverbundes und verpflichtet sich damit auf die Einhaltung der „Ethischen Leitlinien“ und der Mitgliederordnung der DGSv (siehe hierzu www. dgsv.de). Dies trägt zur Sicherung und Entwicklung der Qualität der angebotenen Beratungsleistungen bei.
Beschwerdemanagement
Im Falle von Differenzen und Beschwerden steht Auftraggebenden die unabhängige Ombudsstelle der DGSv zur Verfügung. Beschwerden können direkt an die Ombudsstelle zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden (siehe hierzu www.dgsv.de). Hohenstaufenring 78 50674 Köln T. +49 (0)221/92004-0 F. +49 (0)221/92004-29 info@dgsv.de
Qualitätssicherung und -entwicklung
Zur stetigen Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Arbeit nutzt Henning Zippel regelmäßig geeignete Maßnahmen wie Balint-Gruppe, Intervision oder kollegiale Beratung, Kontrollsupervision oder andere Maßnahmen zur Beratung und Evaluation der eigenen Beratungsarbeit.
3 Abrechnungsmodalitäten, Stornierungen, Ausfallkosten
Absagen von einzelnen Supervisions- bzw. Coachingssitzungen:
Wird eine Supervisions- bzw. Coachingssitzung oder ein Auswertungsgespräch von Seiten der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation abgesagt und kein angemessener Ersatztermin gefunden, so wird das Sitzungshonorar wie folgt in Rechnung gestellt. Bei einer Absage von 5 oder mehr Tagen vor Termin, sowie bei einem beiderseitig machbaren Ersatztermin werden keine Kosten fällig. Fällt eine Sitzung ohne Ersatztermin, mit weniger als 5 Tagen Vorlauf aus, werden 50% der Kosten fällig, jedoch keine Anfahrtskosten. Bei kurzfristigen Absagen oder Ausfällen ohne Absagen wird der volle Satz berechnet.Sollte eine Sitzung auf Wunsch der Supervisand*innen bzw. Coachees oder seitens ihrer Organisation verkürzt werden, wird gleichwohl das vereinbarte Honorar für die vereinbarte Zeit fällig.Sollte der*die Supervisor*in bzw. Coach eine Sitzung absagen müssen, wird er die Supervisand*innen bzw. Coachees oder deren Organisation umgehend darüber in Kenntnis setzen. Eine Honorarberechnung erfolgt in diesem Falle nicht.
Umsatzsteuer
Honorare der*des Auftragnehmer*in sowie Nebenkosten sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, derzeit mit 19 %. Macht der Auftraggeber einen Tatbestand zur Befreiung von der Umsatzsteuer nach § 4 UStG geltend, so weist er dem*der Auftragnehmer*in bei Abschluss des Vertrages den Befreiungsgrund in geeigneter Weise nach. Für die Richtigkeit der Steuerbefreiung nach § 19 UStG ist nur der Auftragnehmer verantwortlich.Sollte eine Bescheinigung über eine Umsatzsteuerbefreiung vom Auftraggeber nicht vorgelegt werden oder stellt sich die Bescheinigung des Auftraggebers im Nachhinein als unzureichend heraus, so wird die Mehrwertsteuer von der*dem Auftragnehmer*in – auch rückwirkend – in Rechnung gestellt und an das Finanzamt abgeführt.
Abrechnungsmodalitäten und Kosten
Der aktuelle Stundensatz ist 120€ / Stunde.Anfahrtskosten werden pauschal mit 25€ pro Sitzung berechnet.Einzelvereinbarung im Rahmen eines Angebotes sind möglich und werden ergänzend vereinbart.Geleistete Tätigkeiten werden nach dessen Abschluss, bei fortlaufenden Prozessen spätestens zum Quartalsende in Rechnung gestellt.Die Bezahlung erfolgt per Überweisung spätestens 14 Tage nach Rechnungstellung.
4 Vereinbarung zur Verschwiegenheit
Grundsätzlich verpflichtet sich die*der Supervisor*in bzw. Coach zur Verschwiegenheit in allen persönlichen und organisatorischen Belangen, von denen sie oder er im Laufe seiner Tätigkeit Kenntnis erhält. Diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Auftragsende hinaus. Supervisor*innen und Coaches gehören nicht zu den Berufsgruppen, die einer besonderen, gesetzlichen Verschwiegenheit nach § 203 StGB unterliegen.Der*die Supervisor*in bzw. Coach behält sich vor, sich selbst unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung beraten zu lassen bzw. Erfahrungen und Erkenntnisse aus seiner Arbeit für den jeweiligen Auftraggeber unter Wahrung der Vertraulichkeit und mit Hilfe geeigneter Anonymisierung für seine professionellen Zwecke zu verwenden.Im Innenverhältnis kann die*der Supervisor*in bzw. Coach eine Rückmeldung zu Inhalten und Prozess im Kontext von Zwischen- und Abschlussauswertung an Auftraggebende, Leitungspersonen, Budgetverantwortliche, für Personalentwicklung Verantwortliche oder andere grundsätzlich Berechtigte nur insoweit weitergegeben, als dieses im Vertrag transparent vereinbart war.Grundsätzlich wird sich die*der Supervisor*in oder Coach organisationsintern nach dem Grundsatz verhalten, dass Vertraulichkeit bezüglich persönlicher Themen der Supervisand*innen bzw. Coachees zu wahren ist. In strukturellen und organisatorischen Themen kann hingegen, i.d.R. durch die Supervisand*innen bzw. Coachees selbst Transparenz hergestellt werden.Die Supervisand*innen bzw. Coachees werden zu Beginn des Beratungsprozesses darauf hingewiesen, dass es sinnvoll und notwendig ist, sollten sie je Informationen zu Inhalten oder Prozess einer Supervision oder eines Coaching intern weitergeben wollen, dieses Vorhaben vorab mit dem*der Supervisor*in bzw. Coach und den anderen an der Beratung Teilnehmenden abzustimmen und deren Einverständnis einzuholen.Erhält die*der Supervisor*in bzw. Coach im Laufe des Supervisions- oder Coachingprozesses Kenntnis über Ereignisse mit strafrechtlicher (z.B. über Kindeswohlgefährdung, Gewalt in der Pflege o.ä.) oder arbeitsrechtlicher Relevanz, wird die*der Supervisor*in bzw. Coach mit den Supervisand*innen bzw. Coachees besprechen und vereinbaren, auf welche Weise und von wem die zuständigen Organisationsvertreter*innen informiert werden.§
5 Datenschutz, DSGVO, Einwilligung
Mit Unterzeichnung des Vertrages willigen alle Vertragspartner im Sinne der DSGVO ein, dass Aufzeichnungen zu den Beratungsprozessen von dem*der Supervisor*in bzw. Coach erstellt, verarbeitet und gespeichert werden können. › Der*die Supervisor*in bzw. Coach legt (elektronische) Akten an. Er*sie stellt sicher, dass die Regelwerke der DSGVO und des Datenschutzes eingehalten werden. Die Aufbewahrung der Unterlagen erfolgt für zehn Jahre. › Bei Abschluss und Durchführung des Beratungsvertrages werden persönliche Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail, Adresse, Telefonnummer, Vertragsdaten, Bankverbindung) durch den*die Supervisor*in bzw. Coach dokumentiert. Mit Abschluss des Vertrages willigt der Auftraggeber ein, dass diese Datenverarbeitung vorgenommen werden kann (gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. a, EU DSGVO).Der*die Supervisor*in wird die Supervisand*innen bzw. Coachees zum Beginn des Beratungsprozesses darüber informieren, dass die Datenverarbeitung stattfindet und durch den Vertrag eine Einwilligung ausgesprochen wurde. Eine zusätzliche, schriftliche Einwilligung durch die Supervisand*innen bzw. Coachees ist damit nicht mehr erforderlich (BeckOK zu Art. 7 DSGVO, RN86). › Die Einwilligungserklärung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise widerrufen werden, ohne dass dadurch Nachteile für den*die Auftraggeber*in eintreten. Ein Widerruf kann per E-Mail erfolgen. Sofern die*der Auftragnehmer*in Aufzeichnungen über die Beratung erstellt, die sie*er für die Beratung benötigt. ist ein Widerruf der Einwilligungserklärung ein Grund zur fristlosen Kündigung eines Beratungsvertrags.§
6 Steuern, Sozialabgaben, Haftung
Die Vertragspartner sind sich einig, dass durch den Supervisionsvertrag kein Arbeits- oder Dienstverhältnis begründet wird. Der*die Auftragnehmer*in sichert zu, dass er*sie nicht scheinselbständig ist.. Der*die Auftragnehmer*in sichert zu dass er*sie ihre*seine aus einem Auftrag erwirtschafteten Umsätze korrekt versteuert und ggf. fällige Abgaben zur Sozialversicherung vornimmt.› Der*die Auftragnehmer*in haftet nur › im Falle von vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben und Gesundheit. › im Falle von Vorsatz und Fahrlässigkeit bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.› im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit für die Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten.› Der Auftragnehmer hat zur Absicherung seiner Tätigkeit eine berufliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen.